AGB

Wir sind bestrebt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma marisa tech Informatik möglichst einfach und transparent für unsere Kunden und Partner zu formulieren.

Geltungsbereich:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil eines Auftrages und haben Gültigkeit, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.

Offerten:

Eine Richtofferte mit einmaliger Aufwandsabschätzung ist kostenlos.

Eine detaillierte Gesamtofferte mit einem Grobkonzept, Netzplan oder einem nachvollziehbaren Lösungskonzept entspricht einer Leistung der Stufe 2 (Fachunterstützung) und wird mit dem entsprechenden Tagessatz oder Stundensatz verrechnet.

Sofern nicht spezielle Vereinbarungen getroffen wurden, beschränkt sich die Gültigkeit einer Offerte auf 20 Tage.

Spesen:

Fahrspesen:

ÖV / SBB 2. Klasse gemäss Preisauskunft www.sbb.ch

Wegpauschalen:

Sofern nicht spezielle Vereinbarungen getroffen wurden, verrechnen wir für geplante Aufträge beim Kunden im Grossraum Zürich keine Wegpauschalen.

Für ungeplante Aufträge und für Einsätze ausserhalb des Grossraums Zürich wird die effektive Fahrzeit (Hin- und Rückweg) verrechnet.

Mindestpauschale:

Fr. 150.- pro Termin oder Auftrag

Fachhandel:

Sofern nicht spezielle Vereinbarungen getroffen wurden, liefern wir an Privatpersonen und Kleinfirmen nur gegen Vorauszahlung.

Bei Lieferung gegen Rechnung oder Teilzahlung bleibt das bestellte Material bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Firma marisa tech Informatik.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und in Liechtenstein.

Eine Rücknahme von Falschbestellungen ist ausgeschlossen.

Für die gelieferte Ware gilt die Herstellergarantie nach Schweizer Recht.

Haftung:

Die Firma marisa tech Informatik übernimmt die Haftung im Sinne von Art. 41 Abs. 1 des schweizerischen Obligationenrechts (OR) bei einem entstandenen Schaden infolge fahrlässigen Handelns während der Ausübung der Tätigkeit.

Die Firma marisa tech Informatik arbeitet im reinen Auftragsverhältnis im Sinne von Art. 394 ff. OR.

Leistungen:

Aus Sicht einer fairen Kostenentwicklung und Transparenz wird ab dem dritten Tag mit dem günstigeren Tagessatz abgerechnet, sobald der Arbeitsaufwand mehr als 7 Std. beträgt.

Zusätzliche oder ungeplante Tätigkeiten, welche die 8 Std. Sollarbeitszeit des Tagessatzes überschreiten, werden separat verrechnet.

Die effektive Abrechnung der geleisteten Stunden erfolgt in 30 Min. Schritten. Angebrochene Stunden werden gerundet.

Geplante Einsätze ausserhalb der normalen Büroarbeitszeit müssen frühzeitig und in gegenseitigem Einverständnis vereinbart werden.

Bei allen genannten, offerierten und vereinbarten Leistungen handelt es sich um Nettoansätze.

Weitere separate Kosten (z.B. Übernachtungen, Gebühren, Auslandreisen, zusätzliche Mahlzeiten etc.) werden effektiv gemäss Beleg verrechnet.

Übrige Bestimmungen:

Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von marisa tech Informatik schriftlich bestätigt werden. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

Gerichtsstand:

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich Zürich als Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht.

AGB vom 13.8.2013